Für die Darstellung im KITAPORTAL Großenhain und die Inhalte verlinkter Seiten ist die jeweilige Einrichtung selbst verantwortlich.
Belegungsübersicht
Unter 2 Jahren
Unter 3 Jahren
Ab 3 Jahren
Hort
Februar 2019
März 2019
April 2019
Mai 2019
Juni 2019
Juli 2019
August 2019
September 2019
Oktober 2019
November 2019
Dezember 2019
Januar 2020
Februar 2020
Porträt
Herzlich Willkommen in meiner Kindertagespflegestelle "Kleine Entdecker". Seit 2008 arbeite ich als qualifizierte und zertifizierte Tagesmutti für die Stadt Großenhain. Ich biete Betreuung für maximal 5 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren an. Ich bin verheiratet und habe einen Sohn.
Pädagogischer Schwerpunkt
-Arbeit auf der Grundlage des sächsischen Bildungsplanes
-Die Kinder sollen sich wohlfühlen und werden gleich wertgeschätzt und individuell gefördert
-Schulung aller Sinne
-Grundsatz: "Hilf mir es selbst zu tun!" (Maria Montessori)
-Viel Bewegung an der frischen Luft und Entdeckung der Natur
Transport
Räumlichkeiten
-110 qm große Wohnung in sanierter Villa mit eigenem Spiel- und Schlafzimmer für die Tageskinder
-15 qm große Küche zum Essen und Basteln
-großes Badezimmer zum Windeln und Sauberkeitserziehung
Spielzimmer
Außenanlage
-gesicherter Hof und Außengelände mit Rutschanlage, Sandkasten, Rutscherautos, Roller, Puppenwagen, Möglichkeit zum Malen mit Straßenmalkreide, Planchbecken im Sommer, Sitzgruppe
Außenanlage
Verpflegung
-Mittagessen wird vom "Lustiger Tausendfüßler e.V." Böhla täglich frisch gekocht und pünktlich geliefert
-Frühstück, Vesper, Obst und Getränke sind von zu Hause mitzubringen
Vormerkung für einen Betreuungsplatz
Datenschutzhinweise
Datenschutzerklärung
Die Nutzung unseres Webangebots ist grundsätzlich ohne Bekanntgabe personenbezogener Daten möglich. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, also vor allem Daten, die mit dem Namen verbunden sind oder aus deren Zusammenhang sich hierzu ein Bezug herstellen lässt.
Für die Organisation, Kontrolle und Planung der Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen werden die Daten des Kindes (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Betreuungsart und Betreuungszeit) von der Kindertageseinrichtung, der Stadtverwaltung Großenhain, Sachgebiet Kitas und Schulen sowie dem Landratsamt Meißen / Kreisjugendamt verwendet.
Die Datenverarbeitung erfolgt in automatisierter Form durch das Sachgebiet Kitas und Schulen der Stadt Großenhain und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Zur Anwendung kommt das Datenverarbeitungsverfahren "Kita-Planer 2" der Firma arxes-tolina GmbH.
Alle Daten werden in der Kindertageseinrichtung, bei der Stadt Großenhain, dem Landratsamt Meißen und bei den mit der technischen Abwicklung beauftragten Partnern vertraulich behandelt und nur für den genannten Zweck verwendet. Eine Weitergabe dieser Daten an andere Personen oder Stellen erfolgt nicht.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und abgeschlossener Abwicklung der Abrechnungen werden die Daten gelöscht.
Es wird versichert, dass die mit der Anwendung des "Kita-Planers 2" betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Kitas und Schulen sowie in deren Auftrag tätige Personen auf die Wahrung des Datengeheimnisses nach § 6 Sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) bzw. des Sozialgeheimnisses nach § 35 Abs. 1 Sozialgesetzbuch I verpflichtet sind. Des Weiteren wird versichert, dass alle erforderlichen Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen gemäß § 9 SächsDSG ergriffen werden.
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Häufig gestellte Fragen
Wo finde ich Hilfe und Unterstützung bei Fragen rund um die Kinderbetreuung und zum KITAPORTAL Großenhain?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Wunsch-Kita oder die Stadtverwaltung Großenhain, Sachgebiet Kita, Hauptmarkt 1, Zimmer 14 – 16 (1.OG)
Ich habe mich bereits vor dem Start des KITAPORTALs Großenhain für einen Platz vormerken lassen. Muss ich jetzt die Vormerkung im KITAPORTAL Großenhain erneuern?
Nein. Wenn Sie bereits schriftliche Anträge gestellt haben, müssen Sie die Vormerkung im KITAPORTAL Großenhain nicht wiederholen. Alle Anträge für Plätze in den Kitas und der Kindertagespflege wurden auf die Warteliste übernommen und werden bei der Vergabe der Plätze durch die Kitas und die Kindertagespflege gleichermaßen berücksichtigt.
Besteht eine Möglichkeit, Kitas und Kindertagespflege nach bestimmten Kriterien auszuwählen?
Ja, mit der Suchfunktion im Menü-Reiter 'Suche' können Sie zum Beispiel die gewünschte Altersgruppe und die Betreuungszeit festlegen und sich so die von Ihnen gewünschten Kitas anzeigen lassen. Über einen Klick auf den Namen der jeweiligen Kita können Sie sich das zugehörige Profil ansehen und dann entscheiden, welche Einrichtung Sie für Ihr Kind auswählen möchten. Diese können Sie über den Menü-Reiter 'Merken' zunächst auf einen Merkzettel setzen. Klicken Sie ohne Eingabe von Kriterien auf den Reiter 'Suche', so erhalten Sie alle Kitas und die Kindertagespflege übersichtlich aufgereiht.
Wie kann ich im KITAPORTAL Großenhain eine Online-Vormerkung durchführen?
Sie setzen zunächst alle Einrichtungen auf Ihren Merkzettel, für die Sie eine Online-Vormerkung stellen möchten.
Bevor Sie nun Ihr Kind / Ihre Kinder bei den gewünschten Einrichtungen auf die Warteliste setzen können, müssen Sie sich über die Schaltfläche 'Anmelden' für ein Benutzerkonto registrieren. Hier machen Sie beim Punkt 'Registrierung' die erforderlichen Angaben (E-Mail-Adresse, Vorname, Nachname). Alle mit (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
Sie erhalten anschließend eine E-Mail mit Ihren Zugangsdaten. Melden Sie sich mit diesen Zugangsdaten erneut über die Schaltfläche 'Anmelden' an. Ändern Sie bitte direkt das Startpasswort.
Anschließend werden Sie durch das Menü für die Online-Vormerkung geführt. Bitte tragen Sie alle notwendigen Angaben ein. Zum Abschluss der Online-Vormerkung haben Sie die Möglichkeit, alle Angaben in der Übersicht zu prüfen und auszudrucken.
Hinweis: Sollten Sie über keine E-Mail-Adresse verfügen, können Sie sich vor Ort in einer der von Ihnen gewünschten Einrichtungen anmelden.
Was passiert nachdem ich meine Online-Vormerkung durchgeführt habe?
Ihre Online-Vormerkung wird an die von Ihnen ausgewählten Kitas übermittelt. Ihre Online-Vormerkung wird an die von Ihnen ausgewählten Kitas übermittelt. Um die ausgewählte Kita kennenzulernen, vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin mit der jeweiligen Kita-Leitung.
Nacheinander durchläuft Ihre Online-Anmeldung folgende Statusmeldungen:
Warteliste: Ihre Vormerkung wurde geprüft. Die von Ihnen ausgewählten Einrichtungen führen Sie auf Ihrer Warteliste.
Zusage: Die Einrichtung stellt Ihnen den gewünschten Betreuungsplatz im gewählten Zeitraum bereit und unterbreitet Ihnen ein Angebot für einen Betreuungsplatz.
Nehmen Sie die Zusage an, werden Sie einen Betreuungsvertrag zur Aufnahme Ihres Kindes von dieser Einrichtung erhalten.
Mit dem Vertragsabschluss folgt automatisch die Absage an alle eventuell von Ihnen ausgewählten anderen Einrichtungen.
Kann Ihnen die Kita keinen Betreuungsplatz anbieten, wird Ihnen die Absage mit einer Information in Ihrem Postfach im KITAPORTAL Großenhain angezeigt.
Kann ich nur noch über das KITAPORTAL Großenhain eine Vormerkung zur Warteliste in meiner Wunsch-Kita stellen?
Nein. Das KITAPORTAL Großenhain ist nur ein Weg, aber ein komfortabler, um eine Vormerkung zu stellen. Sie können sich selbstverständlich auch weiterhin direkt an eine Kita wenden. Eine persönliche Vormerkung wird genauso bearbeitet wie eine Online-Vormerkung über das KITAPORTAL Großenhain. Unabhängig von der Art der Anfrage wird aber jede Vormerkung im KITAPORTAL Großenhain erfasst.
Kann ich mein Kind auch für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege online vormerken?
Ja. Sie können sich für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagespflege vormerken lassen. Um die Suche einzuschränken, haben Sie im Menüreiter 'Suche' die Möglichkeit die Betreuungsart auf 'Tagespflege' festzulegen.
Bei näheren Fragen kontaktieren Sie bitte die Stadtverwaltung Großenhain, Sachgebiet Kita, Hauptmarkt 1, Zimmer 14 – 16 (1.OG)
Habe ich einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in meiner Wunsch-Kita?
Sie haben für Ihr Kind allgemein einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, jedoch nicht in einer bestimmten Einrichtung. Um Ihre Wunsch-Kita festzulegen, setzen Sie diese an die erste Stelle Ihrer Merkliste, gefolgt von der besten Alternative usw. Die Kita-Leitung prüft Ihren Wunsch und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten zum Zeitpunkt des Betreuungsbeginns.
Ab wann kann ich eine Online-Vormerkung vornehmen, wenn ich den Betreuungsplatz ab einem bestimmten Termin (z.B. für eine neue Arbeit) benötige?
Frühestens mit der Geburt Ihres Kindes können Sie sich für einen Betreuungsplatz vormerken lassen.
In wie vielen Kitas kann ich mein Kind auf die Warteliste setzen lassen beziehungsweise vormerken lassen?
Die Anzahl der Kitas, für die Sie sich auf die Warteliste setzen lassen können, ist nicht begrenzt. Bedenken Sie, dass Sie nur die Einrichtungen auswählen, die für Sie und Ihr Kind passgenau und bedarfsgerecht sind.
Erhalten die Kitas Infos darüber, ob ich mein Kind noch bei anderen Kitas habe vormerken lassen?
Ja, die Kita-Leitung kann sehen, in wie vielen und auch in welchen Einrichtungen Ihr Kind vorgemerkt ist. Diese Informationen sehen jedoch nur die Kitas, die von Ihnen eine Vormerkung erhalten haben.
Wie erfolgt die Platzvergabe?
Die Platzvergabe erfolgt durch die Kita-Leitungen. Die Träger sind für die Platzvergabe verantwortlich.
Unter der Voraussetzung, dass die Kita Ihnen nach einem persönlichen Gespräch vor Ort einen Betreuungsplatz anbieten kann, erhalten Sie eine Zusage mit einer Einladung zum Vertragsabschluss. Den aktuellen Status Ihrer Vormerkung können Sie ebenfalls im Benutzerkonto des KITAPORTALs Großenhain einsehen. Bei Statusänderungen werden Sie per E-Mail über neue Informationen im 'Posteingang' informiert.
Auf die Platzvergabe hat die Stadt Großenhain keinen Einfluss. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Einrichtung.
Die Platzvergabe in der Kindertagespflege erfolgt durch die Stadtverwaltung Großenhain, Sachgebiet Kita Hauptmarkt 1, Zimmer 14 – 16 (1.OG)
Kann meine Online-Vormerkung abgelehnt / abgesagt werden? Wann ist mein Rechtsanspruch erfüllt?
Ja. Im Falle einer Absage Ihrer Vormerkung werden Sie per E-Mail über die neue Information im 'Postfach' Ihres Benutzerkontos im KITAPORTAL Großenhain benachrichtigt.
Grundsätzlich handelt es sich bei einer Online-Vormerkung um eine unverbindliche Vormerkung, die der Planung des voraussichtlichen Platzbedarfes in der Einrichtung dient.
Die Platzvergabe erfolgt entsprechend der zum Zeitpunkt des Betreuungsbeginns zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten.
Dem vom Gesetzgeber festgelegten Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz wird mit dem Angebot eines Betreuungsplatzes entsprochen. Der Betreuungsplatz muss nicht in Ihrer Wunsch-Kita sein.
Was kann ich tun, wenn alle meine Online-Vormerkungen abgelehnt / abgesagt werden?
Sollten alle Ihre Vormerkungen abgelehnt werden, bitten wir Sie, sich nochmal bei weiteren Einrichtungen vorzumerken - (online über das KITAPORTAL Großenhain oder vor Ort in den Einrichtungen) - und es erneut zu probieren. Sollten die Anfragen wieder erfolglos bleiben, melden Sie sich bitte direkt in der Stadtverwaltung Großenhain, Sachgebiet Kita, damit dort eine Alternative gefunden werden kann.
Wie kann ich ein Geschwisterkind in derselben Einrichtung unterbringen?
Für den Fall, dass bereits eines Ihrer Kinder in der Einrichtung betreut wird, haben Sie die Möglichkeit dies in der Online-Vormerkung mit anzugeben. Diese Kinder werden dann in der Regel bei der Platzvergabe von der Einrichtung bevorzugt berücksichtigt, wenn ein Platz frei ist. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Einrichtung.
Kann ich meine Kontaktdaten im Benutzerkonto des Elternportals ändern, nachdem ich eine Online-Vormerkung gestellt habe?
Ja. Über das Benutzerkonto können Sie Änderungen Ihrer Kontaktdaten, Ihrer Adresse oder auch in Ihrer Online-Vormerkung durchführen. Sollten Sie bereits eine bestehende Online-Vormerkung haben, wird die Änderung Ihrer Daten an alle Kitas übermittelt, an die Sie die Vormerkung gesendet hatten.
Wie gehe ich vor, wenn ich mein Kind in Großenhain betreuen lassen möchte, aber nicht in Großenhain wohne?
Kinder mit Wohnsitz in der Stadt Großenhain werden bei der Platzvergabe bevorzugt berücksichtigt. Sie können dennoch eine Vormerkung für die Warteliste vornehmen. Bei ausreichenden Platzkapazitäten werden Sie ein Betreuungsangebot erhalten.
Wie kann ich mit den Einrichtungen persönlich bzw. direkt in Kontakt treten?
Um mit einer Einrichtung gezielt Kontakt aufzunehmen, nutzen Sie die Kontaktangaben aus dem Profil der Einrichtung im KITAPORTAL Großenhain.
Woher weiß ich, ob ich eine Zusage bekommen habe?
Die Kita-Leitung teilt den Eltern eine Zusage über Telefon, E-Mail oder per Brief mit. Es ist nicht erforderlich, dass Eltern in den Kitas nach dem Stand der Vormerkung fragen.
Im Postfach Ihres Benutzerkontos werden Sie aktuell zum Bearbeitungsstand Ihrer Online- Vormerkung informiert. Per E-Mail erhalten Sie einen Hinweis, dass im Postfach Ihres Benutzerkontos eine neue Information eingegangen ist.
Mit wem schließe ich einen Betreuungsvertrag?
Sie schließen einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung, die Ihnen eine Zusage erteilt hat. Der Vertragsabschluss erfolgt direkt in der jeweiligen Einrichtung.
Betreuungsverträge für die Kindertagespflege werden mit der Stadtverwaltung Großenhain geschlossen.
Was ist ein Träger?
Der Träger ist verantwortlich für die Betriebsführung der Einrichtung. Er sorgt für Räume, finanzielle Mittel und ist Arbeitgeber für das Kita-Personal. Außerdem ist er Ansprechpartner in allen organisatorischen Belangen und hat die fachliche Aufsicht.
Was passiert mit meinen personenbezogenen Daten? Ist sichergestellt, dass die Daten nicht weiter gegeben werden?
Ihre Daten werden nur für den ausgewiesenen Zweck genutzt und nicht weitergegeben. Weitere Informationen finden Sie dazu in der Datenschutzerklärung, die Bestandteil der Online-Vormerkung ist.
Für die Inhalte der Detailübersicht zu den Kindertageseinrichtungen ist der jeweilige Träger der Einrichtung zuständig. Die Stadtverwaltung Großenhain übernimmt hierfür keine Haftung.
Das Angebot des KITAPORTALs Großenhain wird im Wege der Auftragsverarbeitung von der Stadt Großenhain im Rechenzentrum der Firma arxes-tolina GmbH verarbeitet. Eine Speicherung, Verwaltung und Verarbeitung personenbezogener Nutzungsdaten findet nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der §§ 3 Abs. 2 S. 2, 62 und 80 SGB VIII sowie unter der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen nach dem SächsDSG statt. Eine Weitergabe von Daten an unbefugte Dritte ist ausgeschlossen.
Datenschutzerklärung
Sofern im Rahmen dieses Angebots personenbezogene Daten erhoben werden, werden Sie über den Zweck der Verarbeitung, die Verwendung Ihrer Daten und die Dauer der Speicherung unterrichtet.
Auskunftsrechte können schriftlich oder per E-Mail gegenüber der im Impressum genannten Stelle geltend gemacht werden.
Fremde Inhalte
Für fremde Inhalte – insbesondere rechtswidrige und somit strafbare Inhalte - ist die Stadt Großenhain nur dann verantwortlich, wenn sie von ihnen Kenntnis erhält und es technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Hierunter fallen auch Verweise auf Inhalte anderer Anbieter. Die Verweise werden zwar regelmäßig auf eventuelle rechtswidrige Inhalte geprüft, es kann jedoch keine Gewähr gegeben werden, dass es sich nicht um rechtswidrige Inhalte handelt. Die Stadt Großenhain hat keinen Einfluss auf die Gestaltung dieser fremden Inhalte. Für Hinweise auf entsprechende Inhalte ist die Stadt Großenhain dankbar. Verweise auf fremde Inhalte sind durch einen Link kenntlich gemacht.