Wir betreuen bei uns Kinder im Alter von 0,3 bis 10 Jahren.
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Anmeldung zur Warteliste
Datenschutzhinweise
Ich/wir bin/sind damit einverstanden, dass zum Zwecke der bedarfsgerechten Versorgung und Planung die personenbezogenen Daten meines/unseres Kindes von der Kindertageseinrichtung an das Amt für Jugend, Soziales und Asyl der Hanse- und Universitätsstadt Rostock weitergegeben werden dürfen. Die Daten werden dort zum Zweck der Planung und Statistik erhoben.
Ich/wir wurde/n darüber informiert, dass die Kindertageseinrichtung die Daten nur für den verwendeten Zweck an das Amt für Jugend, Soziales und Asyl der Hanse- und Universitätsstadt Rostock übermitteln und dabei die Bestimmungen zum Schutz von Sozialdaten einhalten. Nach Beendigung des Besuches meines/unseres Kindes in der Einrichtung werden die Daten zeitnah vernichtet.
Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Amt für Jugend, Soziales und Asyl, Herr Robert Pfeiffer (kommissarischer Amtsleiter) St.-Georg Str. 109/Haus II, 18055 Rostock E-Mail: jugendamt@rostock.de, Telefon: 0381/381 5000
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Häufig gestellte Fragen
Wo erhalte ich Auskunft bei Fragen rund um die Kinderbetreuung und den Rostocker Kita Planer?
Bitte wenden Sie sich persönlich, telefonisch oder per E-Mail an das Amt für Jugend, Soziales und Asyl der Hanse- und Universitätsstadt Rostock; Abteilung Unterhaltsvorschuss, Beistände, Kita, Tagespflege; Sachgebiet Kindertagesstätten;E-Mail: jugendamt@rostock.de Tel.:0381/381-0.
Wie kann ich auf dem Rostocker Kita-Planer nach bestimmten Betreuungsmöglichkeiten für mein Kind suchen?
Der Rostocker Kita-Planer bietet bestimmte Suchkriterien an, um Einrichtungen zu finden, die zu Ihren individuellen Vorstellungen passen. Über einen Klick auf das jeweilige Suchergebnis können Sie sich das Detail-Porträt der einzelnen Betreuungseinrichtungen anschauen. Gefällt Ihnen eine Einrichtung können Sie diese auf Ihren eigenen Merkzettel setzen (rechts oben auf der Porträtseite der Einrichtung -> 'Merken').
Wie kann ich im Rostocker Kita-Planer eine Betreuungsanfrage stellen?
Sie sollten sich im ersten Schritt über die Schaltfläche 'Anmelden' auf dem Rostocker Kita-Planer mit einem persönlichen Benutzerkonto registrieren. In Ihrem Benutzerkonto können Sie Ihre persönlichen Daten sowie die Ihres Kindes pflegen. Die Daten aus Ihrem Benutzerkonto werden für die Bewerbung auf einen Betreuungsplatz genutzt.
Im zweiten Schritt können Sie alle Einrichtungen auf Ihren Merkzettel setzen, für die Sie eine Betreuungsanfrage stellen möchten.
Im dritten Schritt betätigen Sie die Schaltfläche 'Anmeldung zur Warteliste'. Sie werden dann durch das Anmeldeformular geführt. Um eine Anfrage endgültig abzuschicken, ist es erforderlich, alle als Pflichtfelder markierten Angaben auszufüllen und am Ende das Bewerbungsformular zu erstellen.
Was passiert nach meiner Betreuungsanfrage?
Ihre Anfrage wird an die von Ihnen gewählten Einrichtungen automatisch übermittelt und für die Warteliste freigeschaltet. Die Kita-Leitungen haben dann die Möglichkeit, Sie zu einem Gespräch einzuladen oder Sie nutzen die Möglichkeit, persönlich mit den Kitas in Kontakt zu treten.
Weiterhin ist es möglich, online Anträge für einen Berechtigungsschein / Anträge auf Übernahme des Elternbeitrages / Anträge auf soziale Staffelung zu stellen. (unter dem Reiter "Antrag stellen")
Diese Antragstellung kann mit Zusage auf einen Platz 3 Monate vor Aufnahme in der Kita bzw. Tagespflege erfolgen.
Kann ich nur noch über diese Webseite eine Betreuungsanfrage stellen?
In den meisten Einrichtungen ist es mittlerweile Voraussetzung, eine Betreuungsanfrage über den Rostocker Kita-Planer zu stellen. Jedoch ist es weiterhin ratsam, sich anschließend persönlich bei den Leitungen der Einrichtung vorzustellen. Viele Einrichtungen bieten Besuchertage an, damit Sie als Eltern und Ihr Kind die Einrichtung kennenlernen können.
Weiterhin gibt es einige wenige Einrichtungen, die den Kita-Planer aktuell noch nicht nutzen, diese Kitas können Sie im Anmeldeprozess nicht vormerken. Dort ist es weiterhin nötig, sich persönlich vorzustellen um sich für die Warteliste vormerken zu lassen.
Kann ich mein Kind auch für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege online vormerken?
Nein. Eine Anfrage für einen Betreuungsplatz bei Tagespflegepersonen ist zum aktuellen Zeitpunkt nur persönlich möglich. Eine Umsetzung und aktive Einbindung von Tagespflegepersonen in den Kita-Planer ist für die Zukunft jedoch geplant.
Eine Auflistung aller Tagespflegepersonen finden Sie auf der Seite der Hanse- und Universitätsstadt Rostock am Ende der Seite als PDF hinterlegt.
In wie vielen Kitas kann ich mein Kind auf die Warteliste setzen lassen beziehungsweise vormerken lassen?
Hier ist Ihnen keine Grenze gesetzt. Denken Sie aber bitte daran, dass Sie keinen Nutzen davon haben, wenn Sie sich in unzähligen Einrichtungen auf die Warteliste setzten lassen, da es für die Einrichtungen sehr beliebig erscheint, wenn Sie eine hohe Anzahl an Bewerbungen abschicken. Die Auswahl Ihrer Wunsch-Kitas sollte so gestaltet werden, dass ein Platzangebot von Ihnen auch immer angenommen werden kann.
Erhalten die Kitas Infos darüber, ob ich mein Kind noch bei anderen Kitas habe vormerken lassen?
Ja, die Kita-Leitung kann sehen, in wie vielen, jedoch nicht in welchen Einrichtungen Ihr Kind vorgemerkt ist. Diese Informationen sehen jedoch nur die Kitas, die von Ihnen eine Bewerbung erhalten haben.
Wie erfolgt die Platzvergabe?
Die Platzvergabe erfolgt durch die Leitungskräfte der Einrichtungen selbst. Auf die Platzvergabe hat die Stadt keinen Einfluss. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Einrichtung.
Kann eine Vormerkung abgelehnt werden?
Ja. Bei einer Vormerkung handelt es sich um eine unverbindliche Betreuungsanfrage, die der Planung des voraussichtlichen Platzbedarfes in der Einrichtung dient. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den vorangemeldeten Platz gegenüber dem Träger bzw. der Einrichtung. Sollten jedoch alle Ihrer Anfragen abgelehnt werden, setzen Sie sich bitte mit dem Amt für Jugend, Soziales und Asyl der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Verbindung.
Wie kann ich ein Geschwisterkind in derselben Einrichtung unterbringen?
Für den Fall, dass bereits eines Ihrer Kinder in der Einrichtung betreut wird, haben Sie die Möglichkeit dies in der Betreuungsanfrage mit anzugeben. Diese Kinder werden dann in den meisten Fällen bei der Platzvergabe von der Einrichtung bevorzugt berücksichtigt, wenn ein Platz frei ist. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Einrichtung selbst.
Wie kann ich mit den Einrichtungen persönlich bzw. direkt in Kontakt treten?
Um mit einer Einrichtung gezielt Kontakt aufzunehmen, nutzen Sie die Kontaktangaben der Einrichtung in den jeweiligen Portal-Profilen. Sollten in den jeweiligen Profilen nicht die für Sie geeigneten Betreuungsangebote finden, so wenden Sie sich bitte an das Amt für Jugend, Soziales und Asyl der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Woher weiß ich, ob ich eine Zusage bekommen habe?
Die Einrichtungsleitungen teilen den Eltern aktiv eine Zusage über Telefon oder Brief mit. Weiterhin können Eltern mit einem aktiven Elternportal-Account die Zusage einer Einrichtung, online über den Kita-Planer bestätigen.
Es ist nicht erforderlich, dass Eltern in den Einrichtungen stetig den Stand der Bewerbung nachfragen.
Mit wem schließe ich einen Betreuungsvertrag?
Sie schließen einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung, die Ihnen eine Platzzusage erteilt hat. Das Prozedere des Vertragsabschlusses liegt in der jeweiligen Einrichtung und ist vom jeweiligen Träger abhängig.
Was passiert mit meinen personenbezogenen Daten? Ist sichergestellt, dass die Daten nicht weiter gegeben werden?
Die Daten die Sie bei einer Betreuungsanfrage angeben, werden nur für den ausgewiesenen Zweck im System genutzt. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock verarbeitet, speichert und nutzt Ihre Daten insbesondere, zur Bearbeitung Ihrer Anträge, zur Bedarfsplanung, zur Vereinfachung des Anmeldeprozesses und zur Optimierung der Platzvergabe. Sie werden im Anmeldeformular aufgefordert dieser Datenschutzerklärung zuzustimmen, um eine Online-Betreuungsanfrage zu stellen.
Impressum
Herausgeberin
Hansestadt Rostock
Der Oberbürgermeister
Presse- und Informationsstelle
Telefon: 0381 381 -0 (Zentrale)
Telefax: 0381 381-1902
Verantwortlich für den Inhalt auf dem Rostocker Kita-Planer
Hansestadt Rostock
Der Oberbürgermeister
Amt für Jugend und Soziales
Amtsleiter Herr Robert Pfeiffer
St.- Georg Str. 109/Haus II
18055 Rostock
E-Mail: sozialamt@rostock.de Tel.:0381 381-5009.
Hinweis
Die Verantwortung für Inhalt und Redaktion der Internetseiten der Kitas liegen bei den Trägern.
Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Verarbeitung Ihrer Daten ist für uns ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grunde informieren wir Sie darüber, wie die Hansestadt Rostock mit Ihren, im Rahmen der Nutzung des Rostocker Kitaplaners, erhobenen Daten umgeht. Über die Internetseiten des Kitaplaners erhalten Sie auch sogenannte Profilinformationen zu Betreuungseinrichtungen, die durch die Träger und Betreiber von Kindertagesstätten in diese Seiten eingebracht worden sind. Diese Inhalte sind von unserer Datenschutzerklärung nicht erfasst. Die Hansestadt Rostock ist nicht verantwortlich für die Datenschutzvorkehrungen oder die Inhalte anderer Websites, die Sie möglicherweise über die Profile der Betreuungseinrichtungen erreichen.
Gegenstand des Datenschutzes
Gegenstand des Datenschutzes sind personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Hierunter fallen z. B. Angaben wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, gegebenenfalls aber auch Nutzungsdaten sowie Ihre IP-Adresse.
Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Hansestadt Rostock speichert personenbezogene Daten, wenn Sie Daten von sich aus freiwillig angeben und übersenden. Dies ist der Fall, wenn Sie zum Beispiel
über die Kontaktformulare Kontakt zur Hansestadt Rostock aufnehmen,
einen Eintrag in die Warteliste einer oder mehrerer Betreuungseinrichtungen vornehmen
einen Antrag auf einen Berechtigungsschein an die Hansestadt Rostock senden.
Nutzung personenbezogener Daten
Die Hansestadt Rostock verarbeitet, speichert und nutzt Ihre personenbezogenen Daten insbesondere
zur Korrespondenz mit Ihnen,
zur Bearbeitung Ihrer Anträge,
zur Bedarfsplanung,
zur Vereinfachung des Anmeldeprozesses,
zur Optimierung der Platzvergabe.
Unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit sowie auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Dies gilt in gleicher Weise für die von der Hansestadt Rostock beauftragten Träger und Betreiber der Betreuungseinrichtungen, denen Ihre Daten zur Aufgabenerfüllung von der Hansestadt Rostock zur Verfügung gestellt werden.
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an andere Behörden und Einrichtungen erfolgt nicht.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz
SGB X Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V)
Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung)
Sicherheitsmaßnahmen
Zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch haben wir umfangreiche technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Unsere Sicherheitsverfahren und -maßnahmen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls dem technologischen Fortschritt angepasst.
Auskunftsrecht
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre, bei der Hansestadt Rostock gespeicherten, personenbezogenen Daten zu erhalten. Ihre Anfrage richten Sie bitte an: